G[...] S[...] (Sinsheim, Deutschland)
G[…] S[…]
S[…], 748xx Sinsheim
Deutschland
Wir führen das Verfahren mit folgenden Verfahrensgegenständen:
- Nichtbeachtung der Regeln des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)
- Nichtbeachtung der Regeln für Gesundheitsbezogene Werbung gegenüber Verbrauchenden (ohne BiozidV, HCVO und HWG)
Konkret ging es um 4 Beanstandungen auf den Internetseiten […], […], […] und […].
Gerichtliche Durchsetzung
Landgericht Heidelberg
- 25.05.2024 Anhängigkeit
Die einstweilige Verfügung bzw. Klage wird im Verbandsklageregister des deutschen Bundesjustizamtes bekannt gemacht, soweit das Verfahren vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geführt wird.
Individualansprüche
Bitte beachten Sie: Wenn Sie es für möglich halten, dass Sie von der Praktik betroffen waren bzw. sind, könnte Ihnen auch ein individueller Anspruch auf Schadensersatz und Lösung vom Vertrag zustehen (vgl. Art. 11, 11a der EU-Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken) zustehen.
Dieser Anspruch besteht nach Unionsrecht in der gesamten Europäischen Union und ist nicht daran gebunden, dass Sie in demselben Staat wohnen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Außerdem müssen Sie auch nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates sein.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.