GEFRO GmbH & Co. KG, Memmingen (Deutschland)
GEFRO GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Straße 21
87700 Memmingen
Deutschland
(Handelsregister: Amtsgericht Memmingen HRA 10511)
Wir führen das Verfahren mit folgendem Verfahrensgegenstand:
- Nichtbeachtung der Regeln der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (HCVO)
Konkret ging es um 4 Beanstandungen auf der unter der URL www.gefro.de erreichbaren Internetseite. Konkret:
Für das Lebensmittel “Weißkohl” die Angabe: “Sie legten gequetschte Kohlblätter zur Heilung von Geschwüren, Wunden und bei Furunkulose auf und reichten frischen Weißkohlsaft bei Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren.”
Für das Lebensmittel “Sellerie” die Angaben: “Der hohe Kaliumgehalt des Selleries hat eine harntreibende Wirkung.” und “Wenn man so will, ist Sellerie das perfekte Gemüse zum Entschlacken.”
Für das Lebensmittel “Spargel” die Angabe: “Spargel besitzt medizinische Wirkungen”, und “Spargelgemüse ist leicht verdaulich, gut bekömmlich und eignet sich sehr gut zur Gewichtsreduktion.”
Für das Lebensmittel “Molke” die Angaben: “Molke ist leicht bekömmlich und angenehm sättigend”, “Molke reguliert schonend die Verdauung”, “Molke hat antimikrobielle Wirkungen im Darm”, “Molke verbessert die natürliche Darmflora” und “Molke hat eine Cholesterinspiegel senkende Wirkung”
Gerichtliche Durchsetzung
Landgericht Memmingen 1 HK O 1395/23
- 12.10.2023 Anhängigkeit
- 15.11.2023 gerichtliche Entscheidung (Verbot aller angegriffenen Punkte)
Die einstweilige Verfügung bzw. Klage wird im Verbandsklageregister des deutschen Bundesjustizamtes bekannt gemacht, soweit das Verfahren vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geführt wird.
Individualansprüche
Bitte beachten Sie: Wenn Sie es für möglich halten, dass Sie von der Praktik betroffen waren bzw. sind, könnte Ihnen auch ein individueller Anspruch auf Schadensersatz und Lösung vom Vertrag zustehen (vgl. Art. 11, 11a der EU-Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken) zustehen.
Dieser Anspruch besteht nach Unionsrecht in der gesamten Europäischen Union und ist nicht daran gebunden, dass Sie in demselben Staat wohnen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Außerdem müssen Sie auch nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates sein.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.